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   SG Reutlingen, 20.12.2006 - S 9 KR 1721/05   

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https://dejure.org/2006,41899
SG Reutlingen, 20.12.2006 - S 9 KR 1721/05 (https://dejure.org/2006,41899)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 20.12.2006 - S 9 KR 1721/05 (https://dejure.org/2006,41899)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - S 9 KR 1721/05 (https://dejure.org/2006,41899)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer unterliegt der Sozialversicherungspflicht, wenn der Arbeitsvertrag auf ein Abhängigkeitsverhältnis schließen lässt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.12.2006 - S 9 KR 1721/05
    Mit dem hiergegen eingelegten Widerspruch (Schriftsatz vom 03.03.2005) wurde - unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Anhörungsverfahren/Schreiben vom 27.01.2005 - unter Verweis auf BSG-Rechtsprechung (insbesondere Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R -) die Versicherungsfreiheit der Klägerin insbesondere angesichts der mangelnden Sach- bzw. Branchenkenntnisse der alleinigen Gesellschafterin .

    Das ist bei Fremdgeschäftsführerin, die - wie die Klägerin - keinen Anteil am Gesellschaftskapital halten, regelmäßig der Fall, mit der Folge, dass eine Beschäftigung vorliegt (vgl. BSG, Urteile vom 06. März 2003 - Az.: B 11 AL 25/02 in SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 und 18. Dezember 2001 - Az.: B 1 KR 10/01 in SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.12.2006 - S 9 KR 1721/05
    Anhaltspunkte für eine Beschäftigung und damit für eine persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber (vgl. BSG, Urteil vom 06. März 2003 - Az.: B 11 AL 25/02 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 1) sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV).

    Das ist bei Fremdgeschäftsführerin, die - wie die Klägerin - keinen Anteil am Gesellschaftskapital halten, regelmäßig der Fall, mit der Folge, dass eine Beschäftigung vorliegt (vgl. BSG, Urteile vom 06. März 2003 - Az.: B 11 AL 25/02 in SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 und 18. Dezember 2001 - Az.: B 1 KR 10/01 in SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.12.2006 - S 9 KR 1721/05
    Bei Diensten "höherer Art", wie z. B. eines Geschäftsführers, kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe" am Arbeitsprozess verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - Az.: B 12 KR 44/00 R in SozR 3-2400 § 7 Nr. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 2015/04

    Kein Rechtsschutzinteresse für Feststellung des Fehlens der Versicherungspflicht,

    Auszug aus SG Reutlingen, 20.12.2006 - S 9 KR 1721/05
    Insofern kann dahingestellt bleiben, ob es der Klage teilweise nicht bereits am Rechtsschutzbedürfnis fehlt, da die Beiträge weitestgehend nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV verjährt und auch keine Anhaltspunkte für eine Verwirkung der Verjährungseinrede ersichtlich sind (vgl. hierzu zuletzt Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 08.03.2005 L 11 KR 2015/04 -).
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